Tarifverträge Zeitarbeit

Alle Vorteile für Arbeitnehmer & Arbeitgeber im Überblick

Auch für Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen gelten mittlerweile hohe Anforderungen an die Arbeitsbedingungen und die faire Bezahlung der erledigten Arbeit.

Seit Einführung der Tarifverträge auch für die Leiharbeits-Branche haben sich die Arbeitsbedingungen und die Löhne sehr positiv entwickelt. Tarifverträge sorgen auf dem Arbeitsmarkt für Chancengleichheit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Der Grundgedanke dabei ist, dass alle Personen, die dieselbe Tätigkeit verrichten auch denselben Lohn verdient haben.

Um für alle Arbeitnehmer einer Branche die gleichen Arbeitsbedingungen zu erlangen, werden Tarifverträge von den Gewerkschaften ausgehandelt.

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband über Löhne und Gehälter.
Der erste Abschluss eines solchen Vertrags gelang den Leipziger Buchdruckern 1873. Mittlerweile gibt es fast keine Branche mehr, die komplett ohne Tarifverträge auskommt.

Die festgehaltenen und einheitlichen Regelungen geben vor allem den Arbeitnehmern der Zeitarbeitsfirmen Sicherheit und ein positives Grundgefühl.

Was genau ist ein Tarifvertrag eigentlich?

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vertretern der Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber.

Die Gewerkschaften verhandeln bei den Tarifverhandlungen im Interesse ihrer Mitglieder, das heißt der Arbeitnehmer. In Tarifverträgen werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt.

Sie umfassen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen, insbesondere zu Löhnen und Gehältern, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen.

Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsfirmen gelten die zwei Tarifverträge, die die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit als Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) ausgehandelt haben.

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) haben in Verhandlungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und damit allen acht Gewerkschaften (IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IG Metall, NGG, GdP und ver.di) ihre Tarifverträge abgeschlossen.

Prinzipiell unterscheiden sich die beiden Tarifverträge BAP und iGZ nur in den Formulierungen.

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

Beide Tarifverträge (BAP & iGZ) beinhalten folgende Punkte

Arbeitszeit

Arbeitszeitkonto

Arbeitsbefreiung
Urlaubsanspruch
Jahressonderzahlungen
Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit

Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Um festzustellen, in welcher Entgeltgruppe sich ein Mitarbeiter befindet, muss man sich die einzelnen Gruppen und aber auch die Tätigkeit, welche ausgeübt werden soll, genauer ansehen.

Entgeltgruppe 1

Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern, das heißt es sind keinerlei Vorkenntnisse notwendig, um die Tätigkeit korrekt auszuüben.

Entgeltgruppe 2
Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachspezifische Vorkenntnisse und Erfahrung Voraussetzung sind. Sprich: alle Tätigkeiten, die nach gründlicher Einweisung und mit etwas Übung auch ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung machbar sind.
Entgeltgruppe 3

Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. Das sind im allgemeinen oftmals handwerkliche Berufe, es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.

Entgeltgruppe 4
Ausführung von Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, welche in einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung erworben werden. Diese Tätigkeiten erfordern häufig ein hohes Maß an Sorgfalt und eine gewissenhafte Arbeitsweise.
Entgeltgruppe 5
Tätigkeiten, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzen. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer Zusatzqualifikationen vorweisen können und über Berufserfahrung verfügen. Meistens handelt es sich hierbei um Tätigkeiten, die eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise voraussetzen.
Entgeltgruppe 6
Tätigkeiten, die eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. vergleichbare Qualifikationen erfordern. Diese Tätigkeiten sind durch eine selbstständige Arbeitsweise und die Übernahme von Verantwortung gekennzeichnet.
Entgeltgruppe 7
Tätigkeiten, die zusätzlich zu den Anforderungen der Entgeltgruppe 6 mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen. Diese Art der Stellenanforderung schließt oftmals auch Führungsverantwortung und Mitarbeiterbetreuung voraus.
Entgeltgruppe 8
Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern. Diese Arbeiten sind in höchstem Maße von komplexen Zusammenhängen, schwierigen Umsetzungen und eigenverantwortlicher Arbeitsweise geprägt.
Entgeltgruppe 9

Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen. In der höchsten Entgeltgruppe kann der Arbeitnehmer die bestmöglichen Qualifikationen vorweisen.

Die Arbeitnehmer werden aufgrund der Tätigkeit, die sie übernehmen sollen, in die jeweilige Entgeltgruppe eingeordnet. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren größere und kleinere Rollen, um den Mitarbeiter entsprechend einer Entgeltgruppe zuzuordnen.

Und auch, wenn dies zunächst einmal für den Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist, so bringt dies eine besondere Transparenz sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit sich.

Hat ein Mitarbeiter eine höhere Qualifikation, so ist er trotzdem aufgrund der Tätigkeit und nicht wegen seiner Ausbildung einzustufen.

Dasselbe gilt in dem umgekehrten Fall: Wenn ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit eingestellt und eingeordnet wird, muss er nicht zwangsläufig die entsprechende Ausbildung besitzen.

Wird ein Arbeitnehmer im Laufe der Zeit für eine Aufgabe herangezogen, die unter der Entgeltgruppe liegt, in welche er eingestuft wurde, darf die Lohnzahlung nicht gemindert werden.

Es muss trotzdem der Lohn der höheren Entgeltgruppe bezahlt werden. Wird im gegenteiligen Fall ein Mitarbeiter mit einer anspruchsvolleren Aufgabe betraut, so muss der Lohn nach einer Dauer von 5 Wochen angepasst werden.

Es muss ein Zuschlag in Höhe der Differenz von der eigentlichen zur höheren Entgeltgruppe bezahlt werden.

Tarifverträge regeln also die Bezahlung, die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und vieles mehr.

Durch die bestehenden Regelungen brauchen sich Zeitarbeitsfirmen nicht mehr zu verstecken. Die Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma bietet einige Vorteile und ist in jedem Fall lohnenswert – insbesondere, wenn man zum aktuellen Zeitpunkt arbeitssuchend ist.

Als Arbeitnehmer hat man immer wieder spannende, neue Aufgaben. Für viele ehemalige Leiharbeiter hat sich die Zeitarbeitsfirmen als echtes Karriere-Sprungbrett herausgestellt.

Auch für Studenten und Absolventen kann Zeitarbeit eine Alternative sein.
Der Unternehmer, der das Personal der Leihfirma einsetzt, erkennt das Potential und die Fähigkeiten der Mitarbeiter.

Oftmals werden Zeitarbeiter dann zu festangestellten Mitarbeitern – Mitarbeiter, die nicht erst eingelernt werden müssen, sondern mit den Aufgaben und Gegebenheiten bestens vertraut sind.

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