Willkommen im Informationsbereich von OPTUM, Ihrem verlässlichen Partner für Personaldienstleistungen. In diesem Abschnitt erklären wir einige wichtige Begriffe, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit als Personaldienstleister stehen. Dieses Glossar soll dazu beitragen, ein tieferes Verständnis für die Prozesse und Grundsätze der Zeitarbeit zu erlangen.

A

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist die rechtliche Grundlage zwischen dem verleihenden Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb. Er beinhaltet und sichert die Voraussetzungen für die Überlassung von Arbeitskräften.

Arbeitszeitkonto

Viele Zeitarbeitsfirmen nutzen ein Arbeitszeitkonto für ihre Arbeitnehmer. Mit dessen Hilfe werden Über- oder Unterschreitungen der monatlichen Arbeitszeit kontrolliert. Aufgelaufene Stunden können sowohl als Freizeit angeordnet als auch zur Abarbeitung eingefordert werden. Anschließend werden diese mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Arbeitgeber nutzen dieses Instrument, um bezahlte Nicht-Einsatz-Zeiten zu verhindern. Arbeitnehmern ermöglicht es zusätzliche freie Tage, ohne Urlaubstage zu verwenden.

E

Equal Pay

Equal Pay bedeutet vereinfacht gesagt: gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit – wenn die Qualifikationen stimmen. Zeitarbeitsfirmen nutzen Equal Payment, um Zeitarbeitnehmer auf dieselbe Weise wie vergleichbar eingesetzte Stamm-Mitarbeiter des Kunden-Arbeitgebers entlohnen zu können. Eine gleichwertige Bezahlung ist jedoch häufig nur schwer zu erreichen. Vor allem dann, wenn Urlaubsansprüche abweichen oder geldwerte Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass Zeitarbeitnehmer absolut gleichwertig behandelt werden müssen. Dies kann nur durch Anwendung eines Tarifvertrages für die Zeitarbeit abgewandt werden.

Erlaubnisurkunde

Die Erlaubnisurkunde dokumentiert die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Sie ist Pflicht für alle Zeitarbeitsfirmen. Das Datum der Erteilung sowie die erteilende Behörde müssen in den Arbeitsvertrag des Zeitarbeitnehmers übernommen werden.

I

Integration

Zeitarbeit eignet sich optimal zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Der Großteil der Zeitarbeitnehmer war vor ihrer Einstellung in ein Unternehmen der Zeitarbeit arbeitslos.

T

Tarifvertrag

Das Tarifwerk zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) regelt die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer, die von IGZ-Mitgliedsunternehmen und Unternehmen, die sich an den IGZ-DGB-Tarifvertrag anlehnen, beschäftigt werden. Equal Pay ist nur bei Anwendung eines Tarifvertrages möglich.

G

Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Er besagt, dass Zeitarbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Stammbelegschaft des Entleihers. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz können Zeitarbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsansprüche geltend machen.

H

Höchstüberlassungsdauer

Die Höchstüberlassungsdauer bezeichnet die maximale Dauer, für die ein Arbeitnehmer an einen Entleiher überlassen werden darf. Nach Ablauf dieser Frist muss der Arbeitnehmer entweder von dem Entleiher übernommen oder vom Zeitarbeitsunternehmen in eine andere Einsatzstelle vermittelt werden. Die genaue Dauer kann je nach Gesetzgebung und Tarifvertrag variieren.

M

Mitarbeiterbindung

In der Zeitarbeit spielt die Mitarbeiterbindung eine wichtige Rolle. Zeitarbeitsunternehmen investieren oft in Weiterbildungen und andere Maßnahmen, um die Zufriedenheit und Bindung ihrer Arbeitnehmer zu erhöhen. Dadurch können sie die Qualität ihrer Dienstleistungen verbessern und ihre Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen binden.

N

Nachunternehmerhaftung

Die Nachunternehmerhaftung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) besagt, dass der Entleiher (Kundenbetrieb) für bestimmte Sozialversicherungsbeiträge haftet, wenn das Zeitarbeitsunternehmen diese nicht ordnungsgemäß abführt. Dies soll sicherstellen, dass die Rechte der Zeitarbeitnehmer geschützt werden und sie ihre Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen wahrnehmen können.

P

Personalüberlassung

Personalüberlassung, auch als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bekannt, ist eine Form der flexiblen Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen an einen Kundenbetrieb verliehen werden. Der Arbeitnehmer bleibt dabei Angestellter des Zeitarbeitsunternehmens und erhält von diesem seinen Lohn, während er seine Arbeitsleistung beim Kundenbetrieb erbringt.

Q

Qualifikationsanforderungen

Qualifikationsanforderungen sind die spezifischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, die ein Zeitarbeitnehmer für eine bestimmte Position mitbringen muss. Sie werden vom Kundenbetrieb festgelegt und vom Zeitarbeitsunternehmen bei der Auswahl des geeigneten Arbeitnehmers berücksichtigt. Eine Übereinstimmung der Qualifikationen des Arbeitnehmers mit den Anforderungen der Position ist wichtig, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

R

Recht auf Gleichbehandlung

Das Recht auf Gleichbehandlung ist ein zentrales Prinzip im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen und Entlohnung wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenbetriebs erhalten müssen. Dies umfasst zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohn und Zuschläge.

S

Sozialversicherung

Zeitarbeitnehmer haben wie alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Sozialversicherung.

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